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Fehlerfrei zur Produktentscheidung

Wir informieren Sie über verschiedene Qualitätsstufen essentieller Bestandteile jeder PV Anlage.

Solarmodule

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Problematisch
Solarmodule – Problematisch

Technisch überholt: geringe Erträge, mehr Verluste bei Hitze, kurze Lebensdauer – lohnt sich langfristig nicht.

Wirkungsgrad:≈ 15 %
Lebensdauer:≈ 20 Jahre
Temperaturverhalten:schwach
Empfehlung:vermeiden

Polykristalline Module, gut erkennbar an ihrer intensivblauen Färbung, sind mittlerweile technisch überholt und haben geringe Wirkungsgrade von nur etwa 15 %. Darüber hinaus sind sie anfällig für Leistungsverluste bei hohen Temperaturen und die Lebensdauer liegt mit etwa 20 Jahren recht niedrig. Da sich diese Defizite direkt auf die Stromproduktion und damit auf die Amortisierungsrate auswirken, sollten Sie von diesen Modulen die Finger lassen, auch wenn sie etwas billiger als monokristalline Module sind.

Unterkonstruktion

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Problematisch
Unterkonstruktion – Problematisch

Sicherheits- und Haftungsrisiko: Material & Bauweise sind für Wind-/Schneelasten oft nicht ausgelegt.

Material:verzinkter Stahl (kritisch)
Risiko:Rost / Versagen
Folge:Schäden / Haftung
Empfehlung:vermeiden

Die hier gezeigte Konstruktion ist als Unterkonstruktion kaum geeignet, da sie weder in der Materialauswahl noch der Bauweise die Standards einhält, die schon aufgrund der Sicherheit gegeben sind. In der Norddeutschen Tiefebene können Schneebelastungen von bis zu 140 kg/m² auftreten, Windlasten sogar bis zu 155 kg/m², je nach Höhe und Winkel der Anbringung. Wenn sich aufgrund geschwächten Materials oder der schieren Belastung durch Schnee oder Wind Teile der Anlage lösen, herabfallen oder gar wegfliegen, so haftet der Inhaber für die entstehenden Schäden – umso schlimmer, wenn es dabei zu Verletzungen kommt. Doch auch die Langlebigkeit der Unterkonstruktion ist sehr fraglich, denn hier wurde verzinktes Stahlrohr verwendet und die schützende Zinkschicht, die sowieso nur an der Außenseite der Rohre aufgebracht ist, verschwindet mit der Zeit und lässt rostanfälligen Stahl zurück. Tragende Teile, die über Jahrzehnte hohen Belastungen standhalten sollen, sollten daher immer aus rostfreiem Edelstahl gebaut sein.

Solarhaken

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Problematisch
Solarhaken – Problematisch

Biege- und Schadensrisiko: dünn + geschlitzt = schwach. Kann Dachziegel punktieren und Folgeschäden verursachen.

Material:verzinkter Stahl, dünn
Schwäche:Schlitzung
Risiko:Ziegel-Schäden
Empfehlung:vermeiden

Viele Anbieter verkaufen Ihnen heutzutage Solarhaken, die aus verzinktem Stahl in dünner Materialstärke und darüber hinaus zur besseren Verstellbarkeit noch mit Schlitzen gefertigt sind. Diese Schlitze verringern die Belastbarkeit gegen Biegekräfte drastisch, sodass wir bei einzelnen Probemessungen solcher Produkte schon deutliche Biegungen bei Belastungen von etwa 10 kg (!) festgestellt haben. Nicht so schlimm, werden viele denken – doch die Enden der Solarhaken punktieren durch solche Biegungen immer wieder die darunterliegenden Dachziegel und schädigen diese auf Dauer, sodass Wasser ins Dach einsickern und dieses schädigen kann. Geringe Mehrkosten für besseres Material rentieren sich also auf Dauer durch höhere Sicherheit und die Vermeidung von Schäden an Ihrem Dach.

Wechselrichter

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Problematisch
Wechselrichter – Problematisch

Tut seinen Job, aber weniger effizient und oft mit schwächerem Monitoring – bei Wärme eher Leistungseinbußen.

Wirkungsgrad:≈ 93–96 %
Kühlung:oft passiv
Monitoring:basic
Empfehlung:nur sehr klein

Alte oder sehr billige Wechselrichter sind für einfache Anwendungen konzipiert. Sie wandeln den erzeugten Gleichstrom zuverlässig in netzkonformen Wechselstrom um, erreichen aber meist nur Wirkungsgrade zwischen 93 % und 96 %. Ihre Elektronik arbeitet mit geringeren Schaltfrequenzen und ohne aktive Kühlung, wodurch sich der Wirkungsgrad bei hohen Temperaturen reduziert. Auch Monitoring-Funktionen und Netzschnittstellen sind oft auf das Nötigste beschränkt. Für kleine Anlagen mit geringem Leistungsbedarf sind sie eine wirtschaftliche Lösung – auf lange Sicht jedoch weniger effizient und anfälliger für Leistungseinbußen.

Speicher

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Speicher – Problematisch

Günstig, aber wartungsintensiv und kurzlebig – für echte Autarkie meist wirtschaftlich unattraktiv.

Technologie:Blei (Gel/Säure)
Zyklen:≈ 500–1.000
Wirkungsgrad:≈ 80–85 %
Empfehlung:nur Sonderfälle

Alte Energiespeichersysteme und auch manche privat 'gebastelten' Systeme basieren meist auf Blei-Gel- oder Blei-Säure-Technologie. Sie sind günstig in der Anschaffung, benötigen jedoch regelmäßige Wartung und haben eine deutlich begrenzte Lebensdauer. Mit rund 500–1.000 Ladezyklen und einer nutzbaren Kapazität von etwa 50–70 % eignen sie sich vor allem für Anlagen mit geringem Speicherbedarf oder als Einstiegslösung zur Eigenverbrauchsoptimierung. Ein solcher Speicher kann sinnvoll sein, wenn Ihre Solaranlage ohnehin fast den gesamten erzeugten Strom direkt verbraucht – etwa in Gewerbebetrieben mit Tageslast. Für größere Autarkie oder den nächtlichen Betrieb sind Blei-Speicher dagegen kaum wirtschaftlich. Ihre Wirkungsgrade liegen typischerweise bei 80–85 %, und die nutzbare Energie sinkt mit zunehmendem Alter merklich. Wer eine langfristige, wartungsarme Lösung sucht, sollte lieber in moderne Lithium-Technologie investieren.

Stromzähler

Stromzähler sind bei Photovoltaikanlagen entscheidend, da sie bestimmen, wie Eigenverbrauch und Einspeisung erfasst werden. Sobald Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, installiert der Netzbetreiber in der Regel einen neuen elektronischen Zähler. Wichtig ist dabei, ob dieser saldierend oder nicht saldierend arbeitet.

Wichtig:

Ein saldierender Zähler verrechnet Erzeugung und Verbrauch über alle drei Phasen und bildet den Eigenverbrauch korrekt ab. Ein nicht saldierender Zähler misst jede Phase getrennt, was insbesondere bei einphasig einspeisenden Anlagen zu finanziellen Nachteilen führen kann.

Ein Beispiel:

Eine PV-Anlage speist auf Phase 1 8 kW ein, während im Haushalt gleichzeitig auf jeder der drei Phasen 1 kW verbraucht wird. Ein saldierender Zähler erkennt 3 kW Eigenverbrauch und 5 kW Einspeisung. Ein nicht saldierender Zähler zählt dagegen auf Phase 1 7 kW Einspeisung und auf Phase 2 und 3 jeweils 1 kW Netzbezug. Trotz Stromüberschuss entstehen so zusätzliche Kosten.

Eine spätere Korrektur ist meist schwierig. Daher sollte eine PV-Anlage idealerweise von Beginn an dreiphasig geplant oder mit geeigneten Systemlösungen umgesetzt werden.

Stromzähler

Besteuerung

Die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich vereinfacht. Für private Anlagen bis 30 kW auf Wohngebäuden gilt heute in der Regel die steuerliche Begünstigung nach § 3 Nr. 72 EStG, wodurch keine Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung anfällt. Zusätzlich greift der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer: Der Kauf von PV-Anlage und Speicher ist umsatzsteuerfrei, und Betreiber müssen keine Umsatzsteuer auf selbst verbrauchten oder eingespeisten Strom abführen. Anders stellt sich die Situation bei größeren oder gewerblich genutzten Anlagen dar. Wird Strom teilweise oder überwiegend im Unternehmen genutzt, kann Umsatzsteuerpflicht entstehen; bei privaten Entnahmen unterliegt der genutzte Strom zudem der Einkommensteuer. Auch eine eventuelle Gewerbesteuer kann relevant werden, wenn eine Anlage als Teil eines gewerblichen Betriebs betrieben wird oder wenn Einspeiseerlöse bestimmte Grenzen überschreiten. Für Sonderformen wie Inselanlagen ohne Netzeinspeisung entfallen steuerliche Verpflichtungen weitgehend, da weder Einspeisung noch steuerpflichtige Umsätze entstehen. Insgesamt hängt die steuerliche Behandlung einer PV-Anlage somit wesentlich von Leistung, Standort, Nutzung und Einbindung in private oder gewerbliche Strukturen ab. Eine sorgfältige Planung und Beratung erleichtert es, Förderungen und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Besteuerung

Fallbeispiel 1: 10 kW Dachanlage, private Nutzung

Eine privat betriebene 10 kW Dachanlage auf einem Wohngebäude profitiert in der Regel von der steuerlichen Begünstigung nach § 3 Nr. 72 EStG. Die Einspeisevergütung ist einkommensteuerfrei, und durch den Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer fällt beim Erwerb der Anlage keine Umsatzsteuer an. Da die Anlage ausschließlich privat genutzt wird und keine gewerbliche Einbindung besteht, entsteht in der Regel weder Umsatzsteuer- noch Gewerbesteuerpflicht. Die Abrechnung erfolgt meist über eine einfache Einspeisevergütung, während der selbst verbrauchte Solarstrom die Stromrechnung reduziert.

Fallbeispiel 2: 40 kW gewerbliche Anlage (40% gewerblich / 10% privat / 50% Einspeisung)

Bei einer 40 kW Anlage, die teilweise im Unternehmen genutzt, teilweise privat entnommen und zum Teil eingespeist wird, ist die steuerliche Behandlung komplexer. Der gewerblich genutzte Anteil unterliegt in der Regel der Umsatzsteuer und der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer; die private Nutzung gilt als unentgeltliche Wertabgabe und ist entsprechend zu versteuern. Für den eingespeisten Strom fallen Einnahmen an, die als Betriebseinnahmen zu erfassen sind. Abhängig von Struktur und Gewinnsituation des Unternehmens kann zudem Gewerbesteuer relevant werden. Eine saubere Aufteilung der Nutzungsanteile und eine fachkundige steuerliche Begleitung sind hier besonders wichtig.

Fallbeispiel 3: 100 kW Inselanlage

Eine 100 kW Inselanlage arbeitet vollständig netzunabhängig und speist keinen Strom ins öffentliche Netz ein. In diesem Fall entstehen in der Regel keine umsatz- oder einkommensteuerlichen Pflichten aus der Stromerzeugung, da weder Einspeiseerlöse erzielt noch Stromlieferungen an Dritte erbracht werden. Die Anlage dient ausschließlich der Eigenversorgung, etwa in einem abgelegenen Betrieb oder Objekt. Steuerlich relevant können lediglich die Investitionskosten im Rahmen der Abschreibung sein, sofern die Anlage einem Betrieb zugeordnet ist. Ansonsten bleibt die laufende Stromproduktion selbst in der Regel ohne unmittelbare steuerliche Konsequenzen.

Einspeisen oder nicht Einspeisen?

Ob sich das Einspeisen von Solarstrom lohnt, hängt heute stark von der Größe der Anlage und von den steuerlichen sowie technischen Rahmenbedingungen ab. Für kleine private Dachanlagen bis 30 kWp ist die Situation vergleichsweise unkompliziert. Seit der Einführung des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen und der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG sind sowohl der Eigenverbrauch als auch die Einspeisevergütung in der Regel einkommensteuerfrei, und auch umsatzsteuerlich entsteht kaum Aufwand, wenn die Kleinunternehmerregelung genutzt wird. Dadurch kann sich das Einspeisen kleiner Anlagen durchaus lohnen, zumal die technischen Anforderungen überschaubar bleiben – auch wenn der Netzbetreiber weiterhin einen geeigneten Zähler einbaut, die Anlage im Marktstammdatenregister registriert werden muss und ein Elektriker die Anlage offiziell in Betrieb nehmen muss. Anders stellt sich die Situation bei mittleren Anlagen dar, insbesondere wenn ein Teil der Stromerzeugung gewerblich genutzt wird oder die Anlage – je nach Leistungsgröße – nicht mehr unter die steuerlichen Vereinfachungen fällt. In solchen Konstellationen können Einnahmen aus der Einspeisung sowie der Eigenverbrauch einkommensteuerpflichtig sein. Auch umsatzsteuerlich entstehen zusätzliche Pflichten, wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten wird oder eine Regelbesteuerung erforderlich ist. Betreiber müssen dann gegebenenfalls auf jede eingespeiste Kilowattstunde Umsatzsteuer abführen und den selbst verbrauchten Strom als sogenannte unentgeltliche Wertabgabe versteuern. Hinzu kommen die üblichen organisatorischen Anforderungen: separate steuerliche Erfassung des Gewerbebetriebs, Meldungen an den Netzbetreiber, potenzielle Anpassungen am Zählerschrank, der Einsatz eines zugelassenen On-Grid-Wechselrichters und eine teils aufwendigere technische Abnahme. Für viele Betreiber führt diese Kombination aus steuerlichem Mehraufwand, zusätzlicher Bürokratie und vergleichsweise niedriger Einspeisevergütung dazu, dass Einspeisen in diesem Segment wirtschaftlich weniger attraktiv ist. Große Anlagen hingegen können trotz der genannten Anforderungen wirtschaftlich interessant werden, insbesondere bei hoher oder vollständiger Einspeisung. Insgesamt zeigt sich, dass sich Einspeisen insbesondere bei sehr kleinen oder sehr großen Anlagen lohnen kann, während gerade der mittlere Leistungsbereich durch steuerliche und organisatorische Anforderungen weniger attraktiv erscheint.

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